Am 13. Juni 1782 schlug der Henker im schweizerischen Glarus Anna Göldin mit dem Schwert den Kopf ab. Diese letzte Hinrichtung einer Hexe in Europa wurde in einem typischen Hexenprozess vor dem protestantischen Gericht verhandelt: Die Verdächtige wurde verhört, gefoltert und anhand des so erreichten Geständnisses konnte „bewiesen“ werden, dass die Magd Anna Göldin die achtjährige Anne Miggeli Tschudi mit Stecknadeln vergiftet habe. Doch nicht die Vergiftung als solche war ausschlaggebend für die Empörung, die diese Hinrichtung über die Grenzen der Schweiz hinaus auslöste.
Die Magd habe den Mord „vermittelst geheimer und fast unbegreiflicher Beibringung“ der Nadeln begangen, kurz: mit Magie. Anders als mit Hexerei wäre eine kausale Vergiftung des Mädchens auch nicht möglich gewesen: Nach einem Streit zwischen Anne und ihrem Kindermädchen Göldin befand sich eine Stecknadel in der Milch des Mädchens. Die Familie Tschudi vertrieb daraufhin die Magd, die sich bei den Stadträten bitterlich über diese Ungerechtigkeit beschwerte. Diese rieten ihr, das Land zu verlassen. Als das Mädchen anfing, unter Krämpfen und fantastischem Gebrabbel Nadeln und Eisengegenstände zu spucken, war die Magd seit Tagen über alle Berge. Offensichtlich hatte sie das Kind verflucht. Mit Hilfe einer richterlichen Suchmeldung in der Züricher Zeitung konnte Anna Göldin gefasst und nach Glarus zurückgeschleppt werden. Hier verlangte man von ihr die Heilung des unschuldigen Kindes – eine Bitte, der sie nachkam. Spätestens jetzt war für die Gemeinde klar: Anna Göldin musste eine Hexe sein!
Auf einen solchen „Schadenszauber“ und den dafür nötigen Teufelspakt stand die Todesstrafe. Mit dieser Begründung wurden in Europa ungefähr 60.000 Menschen hingerichtet, etwa ein Drittel davon waren Frauen. Dies geschah allerdings vorwiegend während des ausgehenden 16. Jahrhunderts, dem Höhepunkt der Hexenverfolgung. Kurz vorher mischten sich mittelalterliche Schriften mit erzwungenen Geständnissen der Ketzerverfolgung und so gebar die Dämonologie, die Lehre der Dämonen, die Hexe. Die Gelehrten, Juristen und Theologen, die diese Wissenschaft betrieben, befeuerten die Paranoia in der Bevölkerung. Manche handelten aus tiefem Glauben, andere, um ihre Machtstellung in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten. So steigerten sich die Vorstellungen über die Machenschaften der teuflischen Männer und Frauen ins schier Unendliche: Sie hätten Gott abgeschworen und sich im Schlaf mit Dämonen vereint. Dann seien sie zum Hexensabbat geflogen, um mit dem Teufel zu tanzen. Dort verübten sie gemeinsame Zauber, die Unwetter, Missernten und Krankheiten verbreiteten. Sogar das rituelle Ermorden von Kindern, der Verzehr von Menschenfleisch und inzestuöse Feste fanden ihren Platz im Hexenwahn. „Teufelspack“, „Bockreiter“, „Wetterwicken“ – es gab viele Ausdrücke für jene, die sich mit dem Teufel verbündeten. Mit der Aufklärung, so könnte man meinen, hätte dieses wahnhafte Morden ein Ende gefunden.
Doch die Verurteilung der Anna Göldin erfolgte erst Ende des 18. Jahrhunderts. Entsprechend groß war die Empörung über die anstehende Hinrichtung im nahen aufklärerischen Zürich. Längst hatte das Licht der Aufklärung auch in der Schweiz die Hexenverfolger zum Rückzug gezwungen. Es gab immer weniger Prozesse und auch der Teufel hatte durch die theologische Aufklärung und Säkularisierung an Präsenz verloren. Hexen, Geister und Dämonen verbannte man in die Welt des völkischen Aberglaubens. Dort entdeckte die Romantik sie wieder. Es kann kaum ein Zufall sein, dass der in Zürich zum Theologen ausgebildete Maler Johann Heinrich Füssli ein Jahr nach der Hinrichtung Göldins das Bild „Die drei Hexen“ fertigstellte. Hier wird die nun romantisierte Hexe zu einer schauerlichen Fantasie- und Märchenfigur stilisiert, die der Erfahrung des Erhabenen dient. Im Gewand der literarischen Vorlage aus Shakespeares „Macbeth“ rezipiert Füssli das dämonologische Bild des alten Weibes, das in der Hexenverfolgung als besonders anfällig für die Versuchungen des Teufels galt. Nicht Angst, sondern eher okkultes Interesse trieb den Maler zu dieser Bildfindung an. Auch wenn er zu dem Zeitpunkt schon im entfernten England lebte, das bereits 1736 das Gesetz gegen Hexerei abschaffte, erreichte ihn sicher die Empörungswelle, die den Prozess begleitete.
Doch wie kann es dann sein, dass es zu jenem Zeitpunkt noch möglich war, eine Frau als Hexe hinzurichten? Durch die Bemühungen der Anna-Göldi-Stiftung weiß man heute, dass der Fall Anna Göldin ein Justizmord war. 2008 wurde sie offiziell rehabilitiert. Die absolute Überdehnung der legalen Mittel ist dabei wohl weniger dem Aberglauben der Bevölkerung als vielmehr dem Einfluss des Dienstherren Johann Jakob Tschudi zuzuschreiben. Schon damals umrankten Gerüchte über ein Verhältnis des Ehrenmannes und der Magd den Prozess. Hätte sich der Ehebruch als wahr erwiesen, wäre der Arzt seine Privilegien in der Gemeinde los gewesen. Mit den Mitteln der Hexenverfolgung konnte er die Magd zum Schweigen bringen. So machte er Anna Göldin zur letzten Hexe Europas, deren Hinrichtung als Grenzstein die Zeitenwende zwischen Hexenwahn, Aufklärung und Romantik markiert.
Aktuelle Ausstellungen, digitale Angebote und Veranstaltungen kompakt. Mit dem Städel E-Mail-Newsletter kommen die neuesten Informationen regelmäßig direkt zu Ihnen.