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Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit

Unsere Menschenrechte werden 70! Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Paris angenommen – bis heute müssen wir diese Rechte verteidigen und stärken. Eine Erinnerung entlang der Kunstgeschichte.

Sarah Omar — 8. Dezember 2018

Die meisten der abgebildeten Werke haben wir mit einer Verlinkung zu unserer Digitalen Sammlung verstehen – wo ihr mehr Hintergründe, auch Audios und Videos, findet. Alle 30 Artikel der Menschenrechtskonvention sind hier versammelt.

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Hieronymus Bosch, Ecce Homo, ca. 1490

Hieronymus Bosch, Ecce Homo, ca. 1490, Städel Museum, Frankfurt am Main / Eigentum des Städelschen Museums-Vereins e.V.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Enrico Baj, Non uccidete i bambini, 1953

Enrico Baj, Non uccidete i bambini, 1953, Städel Museum, Frankfurt am Main, Eigentum des Städelschen Museums-Vereins e.V., © Enrico Baj

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

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Gaspare Diziani, Vier Sklaven, undatiert, Städel Museum, Frankfurt am Main

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Stefan Lochner, Martyrium des hl. Bartholomäus, nach 1435

Stefan Lochner, Martyrium des hl. Bartholomäus, nach 1435, Städel Museum, Frankfurt am Main

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Karl Hofer, Zwei Freunde, 1926

Karl Hofer, Zwei Freunde, 1926, Erworben 1928, beschlagnahmt 1937, rückerworben 1966 als Schenkung von Ernst A. Teves, Städel Museum, Frankfurt am Main, © VG Bild-Kunst, Bonn 2018, Foto: U. Edelmann

Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Daniel Richter, Horde, 2007

Daniel Richter, Horde, 2007, Städel Museum, Frankfurt am Main, erworben 2007 aus Mitteln des Städelkomitees 21. Jahrhundert. Eigentum des Städelschen Museums-Vereins e.V., © VG Bild-Kunst, Bonn 2018

Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)

Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Rainer Fetting, Erstes Mauerbild, 1977

Rainer Fetting, Erstes Mauerbild, 1977, Städel Museum, Frankfurt am Main, © Rainer Fetting

Artikel 14 (Asylrecht)

Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Giuseppe Maria Crespi, Flucht nach Ägypten, ca. 1710 - 1725

Giuseppe Maria Crespi, Flucht nach Ägypten, ca. 1710 – 1725, Städel Museum, Frankfurt am Main, Foto: U. Edelmann

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Max Beckmann, Die Synagoge in Frankfurt am Main, 1919

Max Beckmann, Die Synagoge in Frankfurt am Main, 1919, Städel Museum, Frankfurt am Main, © VG Bild-Kunst, Bonn 2018, Foto: U. Edelmann

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)

Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Barbara Klemm, Öffnung des Brandenburger Tors, Berlin 22. Dezember 1989, 1989

Barbara Klemm, Öffnung des Brandenburger Tors, Berlin 22. Dezember 1989, 1989, Städel Museum, Frankfurt am Main, Eigentum des Städelschen Museums-Vereins e.V. © Barbara Klemm

Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Ernst Ludwig Kirchner, Bucht an der Fehmarnküste, 1913

Ernst Ludwig Kirchner, Bucht an der Fehmarnküste, 1913, Städel Museum, Frankfurt am Main, Dauerleihgabe aus Privatbesitz

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Angilbert Göbel, Arme Leute, 1858

Angilbert Göbel, Arme Leute, 1858, Städel Museum, Frankfurt am Main

Artikel 26 (Recht auf Bildung)

Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen* oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

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Edward von Steinle, Bildnis Agnes von Steinle Tochter des Künstlers, Städel Museum, Frankfurt am Main, Foto: U. Edelmann

Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)

Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

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Screenshot aus dem kostenlosen Onlinekurs des Städel Museums


Das Städel Museum stellt seine Digitalen Angebote kostenfrei für alle zur Verfügung, unter anderem einen Onlinekurs zur Kunst der Moderne, der seit Neuestem auch im Schulunterricht eingesetzt wird. Hier geht es zu unserem umfangreichen Vermittlungsangebot vor Ort.

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